Vermietungsbedingungen

 

 

Anreisezeit:

ab 15:00 Uhr, wenn nichts anderes in der Buchungs-
bestätigung vereinbart wurde

Abreisezeit:

bis 10:00 Uhr, wenn nichts anderes in der Buchungs-
bestätigung vereinbart wurde

Haustiere:

sind gegen Aufschlag (siehe Preisliste) erlaubt;
meldepflichtig !

PKW-Stellplatz:

Parken ist nur auf dem jeweils angegebenem gekenn
zeichnetem Platz erlaubt.

Müllordnung:

Der Hausmüll ist entsprechend der mit der Schlüssel-
sendung zugesandten Müllordnung zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen können durch Stadt, Staat und uns
geahndet werden.

Buchungsbestätigung:

Die Buchung ist für uns rechtsgültig mit unterzeichnetem
Mietvertrag und bei Eingang der Kaution in Höhe von 110 €.

Anmeldung:

Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und
ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Der Anmelder handelt für alle Mitreisenden.

Nebenkosten:

Strom und Wasser nach Verbrauch, zzgl. (plus) Endreinigung

Mietvertrag:

Der Mietvertrag wird schriftlich abgeschlossen und ist ver-
pflichtend.

Mieterpflichten:

Dem Mieter obliegt während seiner Mietzeit die Erhaltung von
Haus und Inventar. Er trägt die Gefahr einer zufälligen Ver-
schlechterung des Hauses und Inventars, das er in dem
Zustand zu erhalten hat, in welchem es ihm übergeben wird.
Bei Verstößen haftet der Mieter für verursachte Schäden bis
zur vollen Höhe, unter anderem auch mit der Kaution.

Bei Nichtrückgabe der Schlüssel haftet der Mieter auch für die
Kosten des Wechselns des Schlosses und für die Herstellung
der Schlüssel.

Der Mieter hat sich während seinen Aufenthaltes an die Be-
stimmungen der Domänenordnung der Ferienanlage zu halten.

Eine Haftung durch den Vermieter für Verlust, Schaden, Ver-
letzungen oder Unfälle an Sachen und Personen wird aus-
drücklich ausgeschlossen und wird nicht übernommen.

Bei Elementarschäden durch Umweltkatastrophen haftet der Vermieter nicht für Schäden an Ihrem Hab und Gut, nicht für den entgangenen Urlaubsgenuss und nicht für zusätzliche Kosten der Rückreise auch weitere Kosten die darüber hinaus gehen nicht.

Eigenmächtiges Umgestalten des Hauses oder Inventar ist untersagt.



Es gilt ausdrücklich belgisches Recht !
Gerichtsstand ist Oostende/Belgien für Zuwiderhandlungen oder Beschädigungen vom Objekt und Inventar und des Zahlungsverkehrs. Dem Vermieter obliegt es alleinig bei Zahlungsverzug des Mieters auch deutsche Gerichte in Anspruch zu nehmen. Dann ist der Gerichtsstand 59821 Arnsberg.